1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.
Die Kläger sind Ehegatten, die zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden. Der Kläger erklärte in den Streitjahren Einkünfte aus Gewerbebetrieb (Finanzdienstleistungen, Kfz-Handel und Vogelhandel), aus nichtselbstständiger Tätigkeit, aus Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung und sonstige Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften. Die Klägerin erzielte Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit.
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