I. Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) betrieb ein Unternehmen zur Herstellung und zum Vertrieb von ...artikeln Im Streitjahr 1993 übertrug sie sämtliche "aktive Wirtschaftsgüter" mit Ausnahme der Grundstücke zum Buchwert auf eine GmbH und erteilte hierüber eine Rechnung mit gesondertem Ausweis der Umsatzsteuer. Dieser Umsatz wurde weder von der GmbH noch von der Klägerin in ihren Umsatzsteuererklärungen berücksichtigt.
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