Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird zugelassen.
Streitig ist im Rahmen einer Lohnsteuerhaftung, ob an Mitarbeiter gezahltes Entgelt für die Zurverfügungstellung ihres Pkw zur Anbringung eines mit Werbung versehenen Kennzeichenhalters der Lohnsteuer unterliegt.
Die Klägerin ist ein mittelständisches Unternehmen im Bereich der … . Sie handelt mit … sowie … . Darüber hinaus bietet sie Service, Instandsetzung und Vermietung für die genannten Produkte an.
Bei der Klägerin waren während des Streitzeitraums ... Mitarbeiter beschäftigt.
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