Die Parteien sind eingetragene Vereine, die zur Hilfeleistung in Lohnsteuersachen ihrer Mitglieder nach § 4 Nr. 11 StBerG zugelassen sind. Sie streiten darüber, ob Lohnsteuerhilfevereine durch Zeitungsinserate auf sich aufmerksam machen dürfen, ohne gleichzeitig darauf hinzuweisen, daß Hilfeleistungen nur gegenüber Mitgliedern erbracht werden können.
Der Beklagte veröffentlichte am 28./29. März 1987 in der "P. N. P. " folgende Anzeige:
"Durchführung des Lohnsteuerjahresausgleichs bis zur Abgabe beim zust. Finanzamt.
V. L. e.V., Tel. Voranmeldung unter... "
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