FG Düsseldorf - Urteil vom 27.09.2001
11 K 9306/98 H(L)
Normen:
EStG § 3 Nr. 16 § 9 Abs. 1 § 12 Nr. 1 § 40 ; AO § 157 Abs. 1 Satz 2 ; FGO § 44 Abs. 1 ;

Lohnsteuernachforderung; Hinreichende Bestimmtheit; Aufteilung nach Kalenderjahren; Visagebühren; Reisekosten; Doppelte Haushaltsführung; Bauwerkvertrag - Steuerfreiheit für vom Arbeitgeber übernommene Visagebühren ausländischer Arbeitnehmer

FG Düsseldorf, Urteil vom 27.09.2001 - Aktenzeichen 11 K 9306/98 H(L)

DRsp Nr. 2007/9064

Lohnsteuernachforderung; Hinreichende Bestimmtheit; Aufteilung nach Kalenderjahren; Visagebühren; Reisekosten; Doppelte Haushaltsführung; Bauwerkvertrag - Steuerfreiheit für vom Arbeitgeber übernommene Visagebühren ausländischer Arbeitnehmer

1. Für die hinreichende Bestimmtheit eines Lohnsteuernachforderungsbescheids ist eine Aufteilung des Lohnsteuerbetrages auf die einzelnen Kalenderjahre nicht notwendig. 2. Über einen derartigen einheitlichen Nachforderungsbescheid für mehrere Jahre kann nicht durch Einspruchsentscheidung isoliert für ein betroffenes Jahr entschieden werden. 3. Visagebühren für aus dem Ausland entsandte Arbeitnehmer einschließlich der Aufwendungen für eine damit verbundene Gesundheitsuntersuchung können vom Arbeitgeber als Reisekosten bzw. als Mehraufwendungen wegen doppelter Haushaltsführung steuerfrei übernommen werden. 4. Abschnitt 43 Abs. 6 LStR enthält keine abschließende Aufzählung der Aufwendungen, die im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung notwendig sein können.

Normenkette:

EStG § 3 Nr. 16 § 9 Abs. 1 § 12 Nr. 1 § 40 ; AO § 157 Abs. 1 Satz 2 ; FGO § 44 Abs. 1 ;

Tatbestand: