FG Hamburg - Urteil vom 29.11.2017
1 K 111/16
Normen:
EStG § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1;
Fundstellen:
DStRE 2018, 772
EFG 2018, 490

Lohnsteuerpflichtigkeit von für die Mitarbeiter des Unternehmens gewährte Preisnachlässe; Rabattgewährung durch eine KG als steuerpflichtiger Lohn der Mitarbeiter

FG Hamburg, Urteil vom 29.11.2017 - Aktenzeichen 1 K 111/16

DRsp Nr. 2018/5244

Lohnsteuerpflichtigkeit von für die Mitarbeiter des Unternehmens gewährte Preisnachlässe; Rabattgewährung durch eine KG als steuerpflichtiger Lohn der Mitarbeiter

Normenkette:

EStG § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über die Lohnsteuerpflicht für Preisnachlässe, die den Mitarbeitern der Klägerin durch die Unternehmen der ... KG gewährt werden.

I.

1. Beide Unternehmen wurden einst von demselben Unternehmer ... gegründet.

Die KG ist ein weltweit tätiger Handels- und Dienstleistungskonzern.

Geschäftsgegenstand der Klägerin ist im Wesentlichen die Entwicklung, Planung, Realisierung und die Verwaltung von Immobilien. Die Klägerin beschäftigt rund ... Mitarbeiter.

Die Geschäftsanteile an der Klägerin hält eine Holdinggesellschaft, deren Gesellschafter zu 20% die verwitwete ... Ehefrau des Unternehmensgründers sowie deren gemeinsamer Sohn (S) zu 60% und seine Schwester zu 20% sind. S ist Vorsitzender der Geschäftsführung der Klägerin.