FG Köln - Urteil vom 17.12.2001
3 K 2338/01
Normen:
GewStG § 28 Abs. 1 Satz 1 ; AO 1977 § 12 ; GewStG § 28 Abs. 1 ;
Fundstellen:
EFG 2002, 485

Marktstand auf dem Weihnachtsmarkt als Betriebsstätte

FG Köln, Urteil vom 17.12.2001 - Aktenzeichen 3 K 2338/01

DRsp Nr. 2002/4215

Marktstand auf dem Weihnachtsmarkt als Betriebsstätte

1) Die Teilnahme an einem jährlich für ca. 4 Wochen andauernden Weihnachtsmarkt begründet noch keine Betriebsstätte, auch dann nicht, wenn der Betreiber des jeweiligen Marktstandes wegen der Art. seines Betriebs bevorzugt bei der Standplatzvergabe berücksichtigt wird. 2) Fahrbare Verkaufsstätten mit vorübergehend festem Standpunkt begründen eine Betriebsstätte, wenn es sich um eine Einrichtung handelt, die einen dauerhaften - wenn auch mit zeitlichen Unterbrechungen - Bezug zu einem bestimmten Ort aufweist, z.B. bei wöchentlich zweimaligen Besuch eines Wochenmarktes.

Normenkette:

GewStG § 28 Abs. 1 Satz 1 ; AO 1977 § 12 ; GewStG § 28 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob der Marktstand der Beigeladenen auf dem Weihnachtsmarkt in ....... als Betriebsstätte anzusehen ist und der Stadt ......... deshalb ein Zerlegungsanteil am Gewerbesteuermessbetrag zusteht.

Die Beigeladene handelte in den Streitjahren auf dem Weihnachtsmarkt, der in der Zeit von Totensonntag bis Heiligabend stattfindet, mit Duftkeramik und ölen. Der Verkaufsstand hatte eine Größe von 6 x 2 m.