FG Brandenburg - Urteil vom 25.11.2003 1 K 1387/02
Normen:
UStG § 10 Abs. 1 § 17 Abs. 1 ; Richtlinie 77/388/EWG Art. 11 Teil A Abs. 1 Buchst. a, Abs. 3 Buchst. b, Teil C Abs. 1 ;
Fundstellen:
DStRE 2004, 983
EFG 2004, 374
Minderung des vom Reiseveranstalter bezogenen Entgelts eines Reisebüros durch Reisenden gewährte Preisnachlässe
FG Brandenburg, Urteil vom 25.11.2003 - Aktenzeichen 1 K 1387/02
DRsp Nr. 2004/1133
Minderung des vom Reiseveranstalter bezogenen Entgelts eines Reisebüros durch Reisenden gewährte Preisnachlässe
Gewährt ein Reisebüro seinen Kunden für die Buchung der Reisen verschiedener Reiseveranstalter Preisnachlässe, mindern diese entweder gemäß richtlinienkonformer Auslegung der §§ 10 Abs. 1 und 17 Abs. 1UStG oder im Wege unmittelbarer Anwendung der Richtlinie 77/388/EWG das von den Reiseveranstaltern bezogene Entgelt.
Normenkette:
UStG § 10 Abs. 1 § 17 Abs. 1 ; Richtlinie 77/388/EWG Art. 11 Teil A Abs. 1 Buchst. a, Abs. 3 Buchst. b, Teil C Abs. 1 ;
Tatbestand:
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