Zwischen den Beteiligten ist die Anerkennung eines Organschaftsverhältnisses streitig.
Die Klägerin ist eine im Handelsregister des Amtsgericht P (HRB ...) eingetragene Gesellschaft mit beschränkter Haftung - GmbH -, deren Unternehmensgegenstand ... ist. Sie hat ein am 1. April beginnendes Wirtschaftsjahr, das mit Ablauf des 31. März des Folgejahres endet.
Am 19. Juli 2000 gründete sie die E GmbH, deren Geschäftsanteile sie zu 100% hielt. Auch diese Gesellschaft hat ein am 1. April beginnendes und mit Ablauf des 31. März des Folgejahres endendes Wirtschaftsjahr.
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