FG Niedersachsen - Urteil vom 02.12.2004
10 K 130/89
Normen:
AO § 122 Abs. 1 § 179 § 180 ; EStG § 15 Abs. 1 Nr. 2 ;

Mitunternehmerschaft; Arbeitsgemeinschaft; Vorgründungsgesellschaft - Abgrenzung Mitunternehmerschaft zur Arbeitsgemeinschaft und zur Vorgründungsgesellschaft

FG Niedersachsen, Urteil vom 02.12.2004 - Aktenzeichen 10 K 130/89

DRsp Nr. 2005/20344

Mitunternehmerschaft; Arbeitsgemeinschaft; Vorgründungsgesellschaft - Abgrenzung Mitunternehmerschaft zur Arbeitsgemeinschaft und zur Vorgründungsgesellschaft

1. Zum Begriff des Mitunternehmers i.S. des § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG, insbesondere zu Mitunternehmerinitiative und Mitunternehmerrisiko. 2. Ist ein Gesellschaftsvertrag über eine GbR so gefasst, dass die Beteiligten Mitunternehmerinitiative entfalten und ist ausweislich der vertraglichen Regelungen betreffend Gewinnverteilung, Ausscheiden von Gesellschaftern und Liquidation die Teilhabe der Gesellschafter am Gewinn und Verlust und an den stillen Reserven des Unternehmens vorgesehen, geht das über eine bloße Arbeitsgemeinschaft hinaus und indiziert eine Mitunternehmerschaft. 3. Zum Begriff der Vorgründungsgesellschaft.

Normenkette:

AO § 122 Abs. 1 § 179 § 180 ; EStG § 15 Abs. 1 Nr. 2 ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob der Kläger an einer Partnerschaftsgruppe (Gruppe) beteiligt gewesen ist und ob ihm aus dieser Beteiligung Einkünfte zuzurechnen sind.