AG Bad Neuenahr-Ahrweiler, - Vorinstanzaktenzeichen 6 F 169/99
Mitwirkung des Unterhaltsberechtigten bei der steuerlichen Veranlagung des -verpflichteten
OLG Koblenz, Beschluss vom 22.12.1999 - Aktenzeichen 13 WF 679/99
DRsp Nr. 2000/6685
Mitwirkung des Unterhaltsberechtigten bei der steuerlichen Veranlagung des -verpflichteten
»Ein Anspruch auf Unterzeichnung der Anlage U zur Einkommensteuererklärung besteht jedenfalls dann, wenn weder Grund noch Höhe der in der Anlage U erfaßten Unterhaltszahlungen streitig sind. Darauf, ob die Durchführung des Realsplittings für den Unterhaltsschuldner steuerlich vorteilhaft ist, kommt es insoweit nicht an.«
I. Die nach § 91 a Abs. 2ZPO statthafte und auch im Übrigen zulässige sofortige Beschwerde der Beklagten gegen die Kostenentscheidung nach Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache hat in der Sache keinen Erfolg.
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