BFH vom 11.11.1993
XI R 75/92

Mitwirkung eines abgelehnten Richters (§ 119 FGO)

BFH, vom 11.11.1993 - Aktenzeichen XI R 75/92

DRsp Nr. 1997/8662

Mitwirkung eines abgelehnten Richters (§ 119 FGO)

Sind Richter wegen Besorgnis der Befangenheit mit Erfolg abgelehnt worden, so sind die Urteile, die unter deren Mitwirkung ergangen sind, aufzuheben.