BFH - Beschluss vom 10.12.2004
IX B 100/04
Normen:
HGB § 255 Abs. 1 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2005, 697
Vorinstanzen:
FG Sachsen-Anhalt, vom 06.05.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 1 K 301/00

Modernisierung; AK i. S. von § 255 HGB

BFH, Beschluss vom 10.12.2004 - Aktenzeichen IX B 100/04

DRsp Nr. 2005/3446

Modernisierung; AK i. S. von § 255 HGB

Baumaßnahmen im Zusammenhang mit dem Erwerb führen zu AK i. S. von § 255 Abs. 1 HGB, wenn Renovierungs- oder Modernisierungsarbeiten gleichzeitig mit dem Kaufvertrag über eine ETW in einem Altbau in Auftrag gegeben und alsbald durchgeführt werden.

Normenkette:

HGB § 255 Abs. 1 ;

Gründe:

Die sinngemäß auf Divergenz und damit auf den Zulassungsgrund des § 115 Abs. 2 Nr. 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO) gestützte Nichtzulassungsbeschwerde ist unbegründet. Eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) ist zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung nicht erforderlich.