Der Kläger ist eingetragener Verein, der seit Gründung im Jahr 1998 gemeinnützige und mildtätige Zwecke verfolgt. Er ist ein rechtlich selbständiger Kreisverband, der dem Verbandsstatus eines übergeordneten Spitzenverbands auf Bundesebene folgt und zugleich Mitglied des entsprechenden Landesverbandes ist.
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