FG Berlin - Urteil vom 18.12.2001
7 K 7499/00
Normen:
KStG § 5 Abs. 1 Nr. 9 ; AO § 59 ; AO § 60 Abs. 1 ;
Fundstellen:
EFG 2002, 519

Möglichkeit der Beteiligung an Personengesellschaften schließt Steuerbegünstigung nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG nicht aus

FG Berlin, Urteil vom 18.12.2001 - Aktenzeichen 7 K 7499/00

DRsp Nr. 2002/4505

Möglichkeit der Beteiligung an Personengesellschaften schließt Steuerbegünstigung nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG nicht aus

Die satzungsmäßige Möglichkeit der Beteiligung an Einrichtungen anderer Rechtsformen führt nicht zum Wegfall der Steuerbegünstigung nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG.

Normenkette:

KStG § 5 Abs. 1 Nr. 9 ; AO § 59 ; AO § 60 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Der Kläger ist eingetragener Verein, der seit Gründung im Jahr 1998 gemeinnützige und mildtätige Zwecke verfolgt. Er ist ein rechtlich selbständiger Kreisverband, der dem Verbandsstatus eines übergeordneten Spitzenverbands auf Bundesebene folgt und zugleich Mitglied des entsprechenden Landesverbandes ist.