Nahestehende Person i.S. des § 1 Abs. 2 AStG bei Beteiligung an Personengesellschaften
BFH, Beschluß vom 17.12.1997 - Aktenzeichen I B 96/97
DRsp Nr. 1998/6643
Nahestehende Person i.S. des § 1 Abs. 2AStG bei Beteiligung an Personengesellschaften
»1. Steuerpflichtiger i.S. des § 1 Abs. 1AStG ist keine Personengesellschaft, sondern nur die an einer Personengesellschaft beteiligten Gesellschafter.2. Ist der Gesellschafter einer Personengesellschaft zugleich Alleingesellschafter einer ausländischen Kapitalgesellschaft, so steht die Kapitalgesellschaft dem Personengesellschafter i.S. des § 1 Abs. 2AStG mit der Folge nahe, daß der Gewinnanteil des Gesellschafters (§ 15 Abs. 1 Nr. 2EStG) unter Anwendung des § 1 Abs. 1AStG zu ermitteln ist, soweit die übrigen Tatbestandsvoraussetzungen der Vorschrift erfüllt sind.3. Es ist ernstlich zweifelhaft, ob die Rechtsfolge des § 4 Abs. 1 Satz 1 EStG die Anwendung des § 1 Abs. 1AStG ausschließt und ob eine Sach- und/oder Leistungsentnahme i.S. des § 4 Abs. 1 Satz 1 EStG die Annahme einer Geschäftsbeziehung i.S. des § 1 Abs. 1AStG ausschließt.«