FG Köln - SENATSUrteil vom 29.08.2001
11 k 847/97
Normen:
FGO § 68 n.F.; FGO § 68 a.F.;

Neuregelung des § 68 FGO - Änderung des VA während des Klageverfahrens - ab 1.1.2001

FG Köln, SENATSUrteil vom 29.08.2001 - Aktenzeichen 11 k 847/97

DRsp Nr. 2001/15597

Neuregelung des § 68 FGO - Änderung des VA während des Klageverfahrens - ab 1.1.2001

Die Neuregelung des § 68 FGO i.d.F. des 2. FGO-Änderungsgesetzes ist auch auf Änderungsbescheide anzuwenden, die zwar noch unter Geltung des alten Rechts erlassen wurden, deren Einspruchsfrist jedoch unter Geltung des neuen Rechts endet.

Normenkette:

FGO § 68 n.F.; FGO § 68 a.F.;

Tatbestand:

Mit notariellem Vertrag vom 19.12.1994 erwarb der Kläger eine Eigentumswohnung (Ein-Zimmer-Appartment von 32 qm) in ........., ..........

Die Fertigbauabnahme des 5 Wohnungen umfassenden Gebäudes war im Oktober 1993 im Anschluß an eine Ortsbesichtigung erfolgt. Hierbei waren Mängel festgestellt worden, die der Abnahme jedoch nicht entgegenstanden. Mit Ausnahme der Wohnung des Klägers waren die Wohnungen in 1993 bezogen worden.