FG Baden-Württemberg - Urteil vom 17.08.2015
9 K 488/13
Normen:
FGO § 41 Abs. 1; FGO § 51; FGO § 91 Abs. 2;

Nichtbestehen eines Feststellungsinteresses für eine Nichtigkeitsklage bei einer rechtskräftigen Entscheidung über den betreffenden Steuerbescheid

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 17.08.2015 - Aktenzeichen 9 K 488/13

DRsp Nr. 2016/14566

Nichtbestehen eines Feststellungsinteresses für eine Nichtigkeitsklage bei einer rechtskräftigen Entscheidung über den betreffenden Steuerbescheid

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

3.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

FGO § 41 Abs. 1; FGO § 51; FGO § 91 Abs. 2;

Tatbestand

Der Kläger erzielte in den streitigen Zeiträumen als ... Arzt Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit.

Das Landgericht Y verurteilte ihn mit Urteil vom 03. Dezember 2003 wegen Einkommensteuerhinterziehung in fünf Fällen sowie wegen versuchter Einkommensteuerhinterziehung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren (...). Die Einzelstrafen betrafen die Jahre 1996 bis 2001. Das Kalenderjahr 1995 war nach § 154 StPO eingestellt worden.

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