Nochmalige Bekanntgabe einer Verfügung, VA oder bloße Zweitschrift
BFH, Beschluß vom 24.11.1999 - Aktenzeichen V B 137/99
DRsp Nr. 2001/13349
Nochmalige Bekanntgabe einer Verfügung, VA oder bloße Zweitschrift
1. Die Frage, ob die nochmalige Bekanntgabe einer Verfügung als anfechtbarer VA oder nur als Übersendung einer Zweitschrift ohne selbständig anfechtbare Regelung zu beurteilen ist (§ 118 Satz 1 AO), ist durch die Rspr. des BFH geklärt.2. Maßgebend sind die Umstände des Einzelfalles, die bei der Entscheidung zu würdigen sind.