BFH vom 24.11.1993
II R 127/89

Notwendige Beiladung im Klageverfahren (§ 60 FGO)

BFH, vom 24.11.1993 - Aktenzeichen II R 127/89

DRsp Nr. 1997/8655

Notwendige Beiladung im Klageverfahren (§ 60 FGO)

Nach § 60 Abs. 3 i.V.m. § 48 FGO müssen Dritte notwendig beigeladen werden, wenn sie an einem Rechtsstreit derart beteiligt sind, daß die Entscheidung auch ihnen gegenüber nur einheitlich ergehen kann. Diese Voraussetzung ist bei einer Personengesellschaft, die gegen einen Einheitswertbescheid des Betriebsvermögens Klage erhoben hat und die Feststellung eines niedrigeren Einheitswets begehrt, jedenfalls dann erfüllt, wenn sich die Zusammensetzung des Betriebsvermögens auch auf die Aufteilung auf die einzelnen Gesellschafter und damit die Höhe ihres Anteils am Einheitswert auswirkt.