Notwendige Beiladung, Nachholung im Revisionsverfahren
BFH, Beschluss vom 18.12.2002 - Aktenzeichen I R 12/02
DRsp Nr. 2003/5249
Notwendige Beiladung, Nachholung im Revisionsverfahren
Eine vom FG unterlassene notwendige Beiladung kann im Revisionsverfahren nachgeholt werden. Aus Gründen der Verfahrensökonomie soll dadurch eine Zurückverweisung der Sache an die Vorinstanz vermieden werden können.