FG Baden-Württemberg - Beschluss vom 07.11.2000
9 K 61/97
Normen:
FGO § 139 Abs. 3 S. 3;

Notwendigkeit der Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren eines Steuerpflichtigen, der selbst Rechtsanwalt ist

FG Baden-Württemberg, Beschluss vom 07.11.2000 - Aktenzeichen 9 K 61/97

DRsp Nr. 2001/7027

Notwendigkeit der Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren eines Steuerpflichtigen, der selbst Rechtsanwalt ist

Wird ein Rechtsanwalt wegen der Beihilfe zur Steuerhinterziehung als Haftungsschuldner durch Haftungsbescheid in Anspruch genommen, so kann die Zuziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren für notwendig zu erklären sein, wenn die notwendige Objektivität für eine sachgerechte Prüfung der Sach- und Rechtslage in Hinblick auf eine emotionale Betroffenheit durch den drohenden Ansehensverlust im beruflichen Bereich gefährdet ist.

Normenkette:

FGO § 139 Abs. 3 S. 3;

Entscheidungsgründe:

Der Antrag ist begründet. Die Zuziehung eines Bevollmächtigten war vom Senat gemäß § 139 Abs. 3 Satz 3 FGO für notwendig zu erklären.