Die Klägerin ist als Herstellerin von Backwaren in die Handwerksrolle eingetragen. Sie schloss mit der H...; Backstuben GmbH - H-GmbH -, ihrer 100 % igen Tochter, mit Wirkung vom 01.01.1994 einen Organschaftsvertrag, in dem diese sich verpflichtete, den gesamten Gewinn an die Klägerin abzuführen.
Die Klägerin beantragte unter anderem für von ihr angeschaffte Ladeneinrichtungen, die von der H-GmbH (Organgesellschaft) genutzt werden, Investitionszulage für das Kalenderjahr 1995.
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