Streitig ist die Gewährung der Eigenheimzulage.
Die Klägerin ist mit Erklärung vom 13.02.1998 der Genossenschaft zur Förderung des Wohnungsbaus e.G., beigetreten. Sie ist daraufhin unter der Nummer- als Mitglied in das Genossenschaftsregister eingetragen worden.
Mit Antrag vom 12.05.1998 beantragte sie Eigenheimzulage für den von ihr erworbenen Genossenschaftsanteil. Der Antrag enthielt folgende Angaben zum begünstigten Genossenschaftsanteil:
- Name der Genossenschaft:
- Höhe der Geschäftsanteile: 10.000 DM
- Einzahlung auf Geschäftsanteile: 14.02.1998
- Beitrittszulassung vom 14.02.1998
Dem Antrag waren folgende Unterlagen in Kopie beigefügt:
- Registerauszug
- Satzung der
- Schreiben bzgl. des Umfangs des Wohneigentums
- Einzahlungsbestätigung der Genossenschaft
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