FG Schleswig-Holstein - Urteil vom 30.09.2009
2 K 134/08
Normen:
EStG § 4 Abs. 1; EStG § 5 Abs. 1; EStG § 7 Abs. 1 S. 1, 2; BGB § 93;
Fundstellen:
DStRE 2010, 201
EFG 2010, 129

Nutzungsdauer von Wirtschaftsgütern eines Windparks

FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 30.09.2009 - Aktenzeichen 2 K 134/08

DRsp Nr. 2009/25800

Nutzungsdauer von Wirtschaftsgütern eines Windparks

Die Verkabelung und Zuwegung eines Windparks sind selbständig bewertbare Wirtschaftsgüter. Die wirtschaftliche Nutzungsdauer der Verkabelung und der Zuwegung beträgt in Anlehnung an die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer der Windkraftanlage 16 Jahre.

Normenkette:

EStG § 4 Abs. 1; EStG § 5 Abs. 1; EStG § 7 Abs. 1 S. 1, 2; BGB § 93;

Tatbestand:

Streitig ist die Nutzungsdauer von Wirtschaftsgütern eines Windparks.