FG Schleswig-Holstein, vom 12.09.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 5 K 160/99
NZB: analoge Anwendung des § 126 Abs. 4 FGO; Hinterziehungszinsen bei Mitunternehmerschaft
BFH, Beschluss vom 10.12.2003 - Aktenzeichen X B 134/02
DRsp Nr. 2004/4422
NZB: analoge Anwendung des § 126 Abs. 4FGO; Hinterziehungszinsen bei Mitunternehmerschaft
1. § 126 Abs. 4FGO ist im Verfahren über eine NZB, mit der die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache geltend gemacht wird, entspr. anzuwenden.2. Es ist höchstrichterlich geklärt, dass die für den Erlass von Bescheiden über die Festsetzung von Hinterziehungszinsen entscheidende Frage, ob und in welchem Umfang Steuernachforderungen gegen Mitunternehmer einer Gesellschaft i.S. des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2EStG auf Hinterziehungshandlungen bei der Gesellschaft beruhen, im Verfahren einer einheitlichen und gesonderten Feststellung zu klären ist.