BFH - Beschluss vom 24.11.2004
IX B 64/04
Normen:
AO (1977) § 39 ; EStG § 52 Abs. 21 S. 2 ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2005, 348
Vorinstanzen:
FG Hamburg, vom 09.03.2004 - Vorinstanzaktenzeichen VI 213/01

NZB: ausgelaufenes Recht - Nutzungswertbesteuerung

BFH, Beschluss vom 24.11.2004 - Aktenzeichen IX B 64/04

DRsp Nr. 2005/126

NZB: ausgelaufenes Recht - Nutzungswertbesteuerung

Die Rechtssache hat keine grundsätzliche Bedeutung i. S. von § 115 Abs. 2 AO, denn abgesehen davon, dass die sog. großen Übergangsregelung (§ 52 Abs. 21 Satz 2 EStG) ausgelaufenes Recht betrifft, stellt sich die zur Nutzungswertbesteuerung im Wege der Einnahme-Überschussrechnung aufgeworfene Rechtsfrage nicht, weil der Erbfall lediglich gem. § 1061 BGB zum Erlöschen des Nießbrauchs und damit zum Wegfall der Belastung des Eigentums führt.

Normenkette:

AO (1977) § 39 ; EStG § 52 Abs. 21 S. 2 ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1 ;

Gründe:

Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Die vom Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) geltend gemachten Zulassungsgründe sind nicht gegeben.