BFH, Beschluß vom 07.10.1999 - Aktenzeichen VII B 18/99
DRsp Nr. 2000/509
NZB, Begründung
1. Zu den Anforderungen an die Begründung einer NZB, mit der mangelnde Sachaufklärung gem. § 76 Abs. 1 Satz 1 FGO gerügt wird.2. Zu den Anforderungen an die Rüge der Divergenz.