I. Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) sowie ihr Ehemann erwarben mit notariell beurkundetem Kaufvertrag vom 7. Oktober 1997 als Miteigentümer je zur Hälfte ein Grundstück mit einem vom Veräußerer noch zu errichtenden Einfamilienhaus zum Gesamtkaufpreis von ... DM. Der Erwerb war zum überwiegenden Teil fremdfinanziert. Die Belastungen trug der Ehemann. Mit Bescheiden vom 15. Oktober 1997 setzte der Beklagte und Beschwerdegegner (das Finanzamt --FA--) gegen jeden Ehegatten eine Grunderwerbsteuer von ... DM fest. Einspruch und Klage der Klägerin, mit denen sie geltend gemacht hatte, das Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) sei verfassungswidrig, blieben erfolglos.
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