BFH - Beschluß vom 29.11.1999
XI B 81/99
Normen:
FGO § 115 Abs. 3 S. 1, 3;

NZB; Darlegung von Zulassungsgründen

BFH, Beschluß vom 29.11.1999 - Aktenzeichen XI B 81/99

DRsp Nr. 2001/13344

NZB; Darlegung von Zulassungsgründen

1. Die Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision muss binnen eines Monats nach Zustellung des finanzgerichtlichen Urteils eingelegt werden. 2. Innerhalb dieser Frist, die nicht verlängert werden kann, muss auch der Zulassungsgrund dargelegt sein.

Normenkette:

FGO § 115 Abs. 3 S. 1, 3;