BFH - Beschluss vom 25.11.2002
I B 2/02
Normen:
FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2003, 488

NZB: fehlerhaftes FG-Urteil

BFH, Beschluss vom 25.11.2002 - Aktenzeichen I B 2/02

DRsp Nr. 2003/3198

NZB: fehlerhaftes FG-Urteil

Die "schlichte" Fehlerhaftigkeit eines FG-Urteils eröffnet auch nach der Neufassung des § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO nicht die Zulässigkeit der Revision. Für eine Revisionszulassung reicht es nicht aus, wenn das FG eine gebotene Einzelfallprüfung anhand einer vom BFH gebilligten Methode durchgeführt hat und dabei zu einem unrichtigen Ergebnis gelangt ist.

Normenkette:

FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 ;

Gründe:

I. Die Beteiligten streiten über die Angemessenheit von Bezügen eines Gesellschafter-Geschäftsführers.

Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) ist eine GmbH, an deren Stammkapital in den Streitjahren (1996 bis 1998) A und B zu jeweils 40 v.H. sowie C zu 20 v.H. beteiligt waren. B war alleiniger Geschäftsführer der Klägerin. Diese beschäftigte in den Streitjahren durchschnittlich sieben Arbeitnehmer und erzielte Umsätze zwischen ca. 1,76 Mio. DM (1996) und ca. 1,57 Mio. DM (1998) sowie Jahresüberschüsse von 53 816,95 DM (1996), 232 639,11 DM (1997) und 135 080,89 DM (1998).