BFH - Beschluss vom 18.12.2002
XI B 150/00
Normen:
EStG §§ 15 18 ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1 ; GewStG § 2 Abs. 1 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2003, 505

NZB: GewSt-Messbescheid, Vertrauenstatbestand

BFH, Beschluss vom 18.12.2002 - Aktenzeichen XI B 150/00

DRsp Nr. 2003/2630

NZB: GewSt-Messbescheid, Vertrauenstatbestand

Ein den Erlass von GewSt-Messbescheiden ausschließender Vertrauenstatbestand kommt in Betracht, wenn die Frage der Einkunftsart streitig gewesen ist und die GewSt nach Prüfung dieser Frage auf 0 DM herabgesetzt wurde und wenn aus späteren ESt-Veranlagungen deutlich zu erkennen war, dass das FA von einer freiberuflichen Tätigkeit ausgegangen ist.

Normenkette:

EStG §§ 15 18 ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1 ; GewStG § 2 Abs. 1 ;

Gründe:

1. Im Rahmen des Einspruchsverfahrens gegen den Einkommensteuerbescheid 1988 qualifizierte der Beklagte und Beschwerdegegner (das Finanzamt --FA--) die Tätigkeit des Klägers und Beschwerdeführers (Kläger) als freiberuflich. Der Gewerbesteuermessbescheid 1988 wurde auf 0 DM herabgesetzt; für die Folgejahre ergingen keine Gewerbesteuermessbescheide. Der Kläger wurde weiterhin freiberuflich veranlagt (1989 bis 1992 endgültig, 1993 unter dem Vorbehalt der Nachprüfung). Im Anschluss an eine Betriebsprüfung für die Jahre 1990 bis 1992 erließ das FA für 1992 einen Gewerbesteuermessbescheid.