BFH - Beschluß vom 26.11.1999
V B 145/99
Normen:
FGO § 115 Abs. 3 S. 3;
Fundstellen:
BFH/NV 2000, 593

NZB; nachträgliche Begründung

BFH, Beschluß vom 26.11.1999 - Aktenzeichen V B 145/99

DRsp Nr. 2001/13347

NZB; nachträgliche Begründung

Eine durch einen postulationsfähigen Bevollmächtigten eingelegte, aber unzureichend begründete NZB wird nicht dadurch zulässig, dass sie vom nicht postulationsfähigen Beschwerdeführer begründet wird.

Normenkette:

FGO § 115 Abs. 3 S. 3;
Fundstellen
BFH/NV 2000, 593