BFH, Beschluß vom 26.11.1999 - Aktenzeichen V B 145/99
DRsp Nr. 2001/13347
NZB; nachträgliche Begründung
Eine durch einen postulationsfähigen Bevollmächtigten eingelegte, aber unzureichend begründete NZB wird nicht dadurch zulässig, dass sie vom nicht postulationsfähigen Beschwerdeführer begründet wird.