FG München, vom 30.10.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 3 K 2108/99
NZB: Sachaufklärungspflicht, Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme
BFH, Beschluss vom 16.12.2003 - Aktenzeichen VII B 10/03
DRsp Nr. 2004/2301
NZB: Sachaufklärungspflicht, Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme
1. Zu den Anforderungen an die Rüge der Verletzung der Sachaufklärungspflicht aufgrund Übergehens von Beweisanträgen.2. Auch der Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme ist eine Verfahrensvorschrift, auf deren Einhaltung ein Beteiligter - ausdrücklich oder durch Unterlassen einer Rüge - verzichten kann (Anschluss an BFH-Beschl. v. 22.4.1997 - IX B 2/97).