BFH, Beschluss vom 23.12.2002 - Aktenzeichen XI B 21/02
DRsp Nr. 2003/4257
NZB; unzureichende Ermittlung des Sachverhalts
1. Der Umfang der Sachverhaltsermittlung durch das FG wird durch dessen materiell-rechtliche Beurteilung bestimmt.2. § 176AO, der Vertrauensschutz bei der Aufhebung und Änderung von Bescheiden nach § 172 ff. AO gewährt, ist beim erstmaligen Erlass von Bescheiden nicht einschlägig.