BFH - Beschluß vom 15.12.1999
X B 100/99
Normen:
FGO §§ 56, 68, 115 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2000, 739

NZB-Verfahren; Änderungsbescheid

BFH, Beschluß vom 15.12.1999 - Aktenzeichen X B 100/99

DRsp Nr. 2000/2615

NZB-Verfahren; Änderungsbescheid

Wird nach Erlass eines Änderungsbescheides weder fristgerecht Einspruch eingelegt noch ein Antrag nach § 68 FGO gestellt und kommt eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht in Betracht, so ist die NZB unzulässig.

Normenkette:

FGO §§ 56, 68, 115 ;

Gründe: