I. Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) ist eine GmbH & Co. KG. Ihr Gesellschaftszweck besteht in dem Erwerb von Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten und Gebäuden in Y, in der Betreibung des Hotels Y und des dem Hotel zugeordneten Restaurants und sonstiger Einrichtungen sowie in der Verwaltung von Beteiligungen und Grundbesitz, soweit sie im Zusammenhang mit dem Hotel Y stehen. Kommanditisten der Klägerin sind A und B, beide mit einer Einlage von 250 000 DM, die noch nicht erbracht worden ist. Komplementärin der Klägerin ist die X-GmbH, deren Gesellschafter die Eheleute A sowie eine Anlagengesellschaft sind. Allein vertretungsberechtigter Geschäftsführer der X-GmbH ist A.
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