BFH, Beschluss vom 03.02.2003 - Aktenzeichen VIII B 166/02
DRsp Nr. 2003/7264
NZB; Verlegungsantrag
Einem Verlegungsantrag, der unmittelbar vor dem Termin der mündlichen Verhandlung ohne konkrete Angaben lediglich mit dem pauschalen Hinweis auf eine Erkrankung und ohne Vorlage eines ärztlichen Attestes gestellt wird, muss das FG nicht entsprechen.