BFH - Beschluss vom 16.12.2002
IX B 107/02
Normen:
FGO § 96 Abs. 2 § 115 Abs. 2 Nr. 3 ;

NZB: Verletzung des rechtlichen Gehörs

BFH, Beschluss vom 16.12.2002 - Aktenzeichen IX B 107/02

DRsp Nr. 2003/8799

NZB: Verletzung des rechtlichen Gehörs

1. Zu den Anforderungen an die Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs. 2. Bei der Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs sind der durch den gerügten Verfahrensfehler angeblich abgeschnittene Sachvortrag und seine Entscheidungserheblichkeit immer dann darzulegen, wenn der gerügte Gehörsverstoß sich nur auf einzelne Feststellungen oder rechtliche Gesichtspunkte bezieht.

Normenkette:

FGO § 96 Abs. 2 § 115 Abs. 2 Nr. 3 ;