BFH - Beschluss vom 27.11.2007
V B 178/07
Normen:
FGO § 116; VwZG § 5 Abs. 2;
Fundstellen:
BFH/NV 2008, 399

NZB: Zugang des FG-Urteils

BFH, Beschluss vom 27.11.2007 - Aktenzeichen V B 178/07

DRsp Nr. 2008/743

NZB: Zugang des FG-Urteils

Ein FG-Urteil ist zugestellt, wenn der Empfänger das Schriftstück in Kenntnis der Zustellungsabsicht tatsächlich entgegengenommen hat.

Normenkette:

FGO § 116; VwZG § 5 Abs. 2;

Gründe:

I. Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) ist Rechtsanwalt. Mit Urteil vom 12. Juni 2007 hat das Finanzgericht (FG) die Klage des Klägers mit dem Az. 5 K 3184/04 B als unzulässig abgewiesen. Das Urteil wurde am 27. Juni 2007 mit Empfangsbekenntnis an den Kläger abgesandt. Nach Mitteilung der Geschäftsstelle des FG wurde das Empfangsbekenntnis trotz telefonischer Erinnerung vom 22. August 2007 nicht zurückgesandt.