BFH - Beschluss vom 18.11.2004
VII B 107/04
Normen:
AO § 37 Abs. 2 § 218 Abs. 2 ; FGO § 53 Abs. 2 ; VwZG § 15 Abs. 1 lit. a ;
Fundstellen:
BFH/NV 2005, 830
Vorinstanzen:
FG Berlin, vom 25.01.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 10 K 9424/96

Öffentliche Zustellung; Erstattungsanspruch von Ehegatten

BFH, Beschluss vom 18.11.2004 - Aktenzeichen VII B 107/04

DRsp Nr. 2005/2873

Öffentliche Zustellung; Erstattungsanspruch von Ehegatten

1. Zu den Voraussetzungen einer öffentlichen Zustellung.2. Bei zusammen zur ESt veranlagten Ehegatten steht ein etwaiger Erstattungsanspruch demjenigen Ehegatten zu, der die zu erstattende Steuer an das FA gezahlt hat bzw. auf dessen Rechnung die Zahlung bewirkt ist. Solange die Ehe besteht und intakt ist, entspricht es der regelmäßigen Absicht der Ehegatten, dass der derjenige, der die Zahlung auf die gemeinsame Steuerschuld bewirkt, nicht nur sich selbst, sondern auch den anderen Ehegatten von seiner Steuerschuld befreien will.3. Betrifft die Erstattung dagegen Steuern, welche im Wege des Steuerabzugs vom Arbeitslohn eines Ehepartners einbehalten worden sind, steht fest, dass die Steuern für Rechnung dieses ArbN abgeführt worden sind.

Normenkette:

AO § 37 Abs. 2 § 218 Abs. 2 ; FGO § 53 Abs. 2 ; VwZG § 15 Abs. 1 lit. a ;

Gründe: