OFD Berlin - Verfügung vom 01.11.1996
S 2102

OFD Berlin - Verfügung vom 01.11.1996 (S 2102) - DRsp Nr. 2008/84582

OFD Berlin, Verfügung vom 01.11.1996 - Aktenzeichen S 2102

DRsp Nr. 2008/84582

§ 1 EStG Antrag auf unbeschränkte Einkommensteuerpflicht nach Abs. 3; Bescheinigung nach Abs. 3 Satz 4

In der Bundesrepublik Deutschland beschränkt stpfl. natürliche Personen können unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit und der Art ihrer Einkünfte auf Antrag als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig behandelt werden, wenn die Summe ihrer Einkünfte mindestens zu 90 % der deutschen ESt unterliegt oder wenn die nicht der deutschen ESt unterliegenden Einkünfte nicht mehr als 12.000 DM betragen. Der Betrag von 12.000 DM wird auf 24.000 DM verdoppelt, wenn unter den weiteren Voraussetzungen des § 1a EStG eine Zusammenveranlagung mit dem nicht dauernd getrennt lebenden Ehegatten beantragt wird.