OFD Berlin - Verfügung vom 11.06.1998
S 2144

OFD Berlin - Verfügung vom 11.06.1998 (S 2144) - DRsp Nr. 2008/85228

OFD Berlin, Verfügung vom 11.06.1998 - Aktenzeichen S 2144

DRsp Nr. 2008/85228

§ 4 EStG Schuldzinsen für Kontokorrentkredite als Betriebsausgaben oder Werbungskosten

Mit seinem Beschl. v. 8.12.1997 - GrS 1-2/95 - BStBl 1998 II S. 193 - hat der Große Senat des BFH in Fortführung seines Kontokorrentkontobeschlusses aus dem Jahre 1990 (BStBl II S. 817) das einwandfrei durchgeführte Zwei- oder Mehrkontenmodell, also die absolute Trennung des Betriebseinnahmenkontos vom Betriebsausgabenkonto und die damit einhergehende Finanzierung von privat veranlaßten Aufwendungen durch Entnahme vorhandener Mittel aus dem Betriebseinnahmenkonto, steuerlich anerkannt und so bei diesem Modell entstandene Schuldzinsen zum steuerlichen Abzug zugelassen.

Er hat zugleich deutlich gemacht, daß auch ein zeitlicher und betragsmäßiger Zusammenhang zwischen größeren Entnahmen von dem positiven betrieblichen Bankkonto zur Finanzierung privater Aufwendungen bei gleichzeitiger Erhöhung des betrieblichen Ausgabenkontos nicht zur Anwendung des § 42 AO führen können und ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 GG nicht vorliege, weil diese Grundsätze sowohl für die Gewinneinkünfte als auch für die Überschußeinkünfte gelten.