Zu der Frage, ob für Baumaßnahmen, die der Veräußerer eines Gebäudes nach dem rechtswirksamen Abschluss des Kaufvertrags an dem Gebäude durchgeführt hat und der Erwerber des Gebäudes für den Teil seiner Anschaffungskosten, der auf die nachträglichen Herstellungsarbeiten an dem Gebäude entfällt, erhöhte Absetzungen nach §§ 7h, 7i EStG oder Sonderabschreibungen nach dem FördG in Anspruch genommen hat, dem Veräußerer eine Investitionszulage nach § 3 oder §
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