OFD Berlin - Verfügung vom 12.05.2004
St 151 - InvZ 1272 - 2/04

OFD Berlin - Verfügung vom 12.05.2004 (St 151 - InvZ 1272 - 2/04) - DRsp Nr. 2008/88104

OFD Berlin, Verfügung vom 12.05.2004 - Aktenzeichen St 151 - InvZ 1272 - 2/04

DRsp Nr. 2008/88104

Investitionszulagen nach §§ 3, 3a InvZulG 1999 für vom Veräußerer eines Gebäudes durchgeführte Baumaßnahmen, die nach den Grundsätzen des BMF-Schreibens vom 18.07.2003 als Erhaltungsarbeiten zu qualifizieren sind

Zu der Frage, ob für Baumaßnahmen, die der Veräußerer eines Gebäudes nach dem rechtswirksamen Abschluss des Kaufvertrags an dem Gebäude durchgeführt hat und der Erwerber des Gebäudes für den Teil seiner Anschaffungskosten, der auf die nachträglichen Herstellungsarbeiten an dem Gebäude entfällt, erhöhte Absetzungen nach §§ 7h, 7i EStG oder Sonderabschreibungen nach dem FördG in Anspruch genommen hat, dem Veräußerer eine Investitionszulage nach § 3 oder § 3a InvZulG 1999 gewährt werden kann, wenn diese Baumaßnahmen nach den Grundsätzen des BMF-Schreibens vom 18.07.2003 (BStBl 2003 I S. 386, EStG -Kartei Berlin § 21 Fach 4 Nr. 3) Erhaltungsarbeiten darstellen, ist die folgende Auffassung zu vertreten: