OFD Berlin - Verfügung vom 16.12.1996
S 1988; s. auch NWB DokSt Rz.

OFD Berlin - Verfügung vom 16.12.1996 (S 1988; s. auch NWB DokSt Rz.) - DRsp Nr. 2008/85883

OFD Berlin, Verfügung vom 16.12.1996 - Aktenzeichen S 1988; s. auch NWB DokSt Rz.

DRsp Nr. 2008/85883

§§ 1 ff. FördG Sonderabschreibungen nach dem Fördergebietsgesetz (FördG) i. d. F. des Jahressteuergesetzes (JStG) 1996 auf Anzahlungen

Es ist gefragt worden, ob Sonderabschreibungen nach dem FördG (i. d. F. des JStG 1996) auf Anzahlungen, die in 1996 geleistet werden (oder bereits in den Vorjahren geleistet worden sind), wahlweise auf die folgenden vier Kj (Begünstigungszeitraum) verteilt werden können, wenn in diesen Zeitraum die Anschaffung fällt und diese ohne Anzahlungen nur noch mit 25 % begünstigt wäre. Hierzu wird folgendes mitgeteilt:

Der Begünstigungszeitraum für Anzahlungen auf Anschaffungskosten und für Teilherstellungskosten endet mit Ablauf des Jahres, das dem Jahr der Anschaffung oder Herstellung oder der Beendigung der nachträglichen Herstellungsarbeiten vorangeht (vgl. R 45 Abs. 2 Satz 3 EStR 1993); das bedeutet aber nicht, daß der Abschreibungssatz für nicht in Anspruch genommene Sonderabschreibungen auf Anzahlungen oder Teilherstellungskosten aus 1996 ab 1997 im Ergebnis von 50 % auf 25 %, 20 % oder 40 % fällt.