OFD Berlin - Verfügung vom 25.06.2004
St 127 - S 1300 - 12/04

OFD Berlin - Verfügung vom 25.06.2004 (St 127 - S 1300 - 12/04) - DRsp Nr. 2008/88000

OFD Berlin, Verfügung vom 25.06.2004 - Aktenzeichen St 127 - S 1300 - 12/04

DRsp Nr. 2008/88000

Erweiterung der EU zum 1.5.2004 ; Arbeitnehmer aus den neuen EU-Mitgliedsstaaten

Anwendung des § 1a Abs. 1 EStG und des § 50 Abs. 5 Satz 2 Nr. 2 EStG auf Arbeitnehmer aus den neuen EU-Mitgliedsstaaten

1. Allgemeines

Zum 01.05.2004 sind die nachfolgenden zehn Staaten in die EU aufgenommen worden: Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, die Slowakische Republik, Slowenien, die Tschechische Republik, Ungarn und Zypern (nur der griechische Teil).

Mit dem Beitritt stehen nunmehr auch Arbeitnehmern, die die Staatsangehörigkeit einer der neuen EU-Mitgliedstaaten besitzen, die Möglichkeiten des § 1a EStG und des § 50 Abs. 5 Satz 2 Nr. 2 EStG offen. In diesem Zusammenhang wird auf Folgendes hingewiesen:

2. Lohnsteuer-Abzugsverfahren

2.1 Prüfung und Nachweis der Einkunftsgrenzen

Bei der Prüfung der Einkunftsgrenzen i. S. des § 1 Abs. 3 EStG (ggf. i. V. m. § 1a Abs. 1 Nr. 2 EStG) ist immer auf das Kalenderjahr abzustellen. Bei Steuerpflichtigen aus den neuen EU-Mitgliedstaaten sind daher auch die Einkünfte einzubeziehen, die diese in der Zeit vom 01.01.-30.04.2004 bezogen haben.