OFD Berlin - Verfügung vom 27.02.1996
S 1988

OFD Berlin - Verfügung vom 27.02.1996 (S 1988) - DRsp Nr. 2008/85888

OFD Berlin, Verfügung vom 27.02.1996 - Aktenzeichen S 1988

DRsp Nr. 2008/85888

§ 4 FördG Berechnung der Nutzungsentnahme bei Wirtschaftsgütern, für die Sonderabschreibungen nach §§ 2 und 4 Fördergebietsgesetz (FördG) in Anspruch genommen werden

Sofern abnutzbare bewegliche WG des Anlagevermögens, die die Voraussetzungen zur Inanspruchnahme der Sonderabschreibungen nach § 2 FördG erfüllen, sowohl betrieblich als auch privat genutzt werden, gilt für die Berechnung der Nutzungswertentnahme folgendes:

Bewertungsmaßstab einer Nutzungsentnahme sind nur diejenigen Aufwendungen, die durch die Nutzung veranlaßt sind.