Nach § 6 AStG haben unbeschränkt Steuerpflichtige mit ihrem Übertritt in die beschränkte Steuerpflicht oder mit der Erfüllung gewisser anderer Tatbestände (§ 6 Abs. 3 AStG) den Vermögenszuwachs von Beteiligungen an inländischen Kapitalgesellschaften nach den Grundsätzen des § 17 EStG zu versteuern.
Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften hat mit Schreiben vom 3.4.2003 - SG (203) D/220268 - gegen die Bundesrepublik Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet, weil sie Zweifel an der Vereinbarkeit des § 6 AStG mit den gemeinschaftsrechtlichen Regelungen über die Freizügigkeit von Personen (Art. 18, 39 und 43 EGV sowie Art. 28 und 31 des EWR-Abkommens) hat. Dieses Vertragsverletzungsverfahren wurde auf Bitten der Bundesrepublik Deutschland auf Grund des beim EuGH anhängigen Vorabentscheidungsverfahrens - Rechtssache
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