OFD Berlin - Verfügung vom 30.09.1996
S 7104

OFD Berlin - Verfügung vom 30.09.1996 (S 7104) - DRsp Nr. 2008/86925

OFD Berlin, Verfügung vom 30.09.1996 - Aktenzeichen S 7104

DRsp Nr. 2008/86925

§ 2 UStG Umsatzsteuerliche Beurteilung des Betreibens einer Photovoltaikanlage

Das Betreiben einer Photovoltaikanlage durch sonst nicht unternehmerisch tätige Personen ist nach dem Ergebnis der Erörterungen der obersten FinBeh des Bundes und der Länder umsatzsteuerrechtlich wie folgt zu beurteilen:

Sofern die Photovoltaikanlage ausschließlich oder überwiegend der eigenen (privaten) Stromversorgung des Betreibers dient und nur gelegentlich ein Stromüberschuß entsteht, der dann gegen Entgelt in das Stromnetz eines Energieversorgungsunternehmens eingespeist wird, liegt keine unternehmerische Tätigkeit des Anlagenbetreibers vor. Dem Betreiber steht mangels Unternehmereigenschaft kein Vorsteuerabzug aus dem Erwerb oder der Errichtung der Photovoltaikanlage zu.