OFD Chemnitz - Verfügung vom 18.04.1996
S 2225 a

OFD Chemnitz - Verfügung vom 18.04.1996 (S 2225 a) - DRsp Nr. 2008/84059

OFD Chemnitz, Verfügung vom 18.04.1996 - Aktenzeichen S 2225 a

DRsp Nr. 2008/84059

§ 17 EigZulG Eigenheimzulage bei Anschaffung von Genossenschaftsanteilen; hier: Anrechnung eines durch die Sächs. Aufbaubank gewährten Zuschusses

Die Sächs. Aufbaubank gewährt unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuß zum Erwerb eines Genossenschaftsanteils von bis zu 3 500 DM je Antragsteller sowie 500 DM für jeden weiteren Familienangehörigen.

Zur Behandlung dieser Zuschüsse bei der Gewährung der EigZul vertritt die OFD folgende Auffassung:

Für die Gewährung der EigZul bei Anschaffung von Genossenschaftsanteilen ist u. a. sachliche Voraussetzung, daß die Höhe des Geschäftsanteils mindestens 10 000 DM beträgt (vgl. § 17 S. 1 EigZulG). Diese sachliche Voraussetzung wird durch die Landesförderung, den Zuschuß der Sächs. Aufbaubank, nicht berührt.

Bemessungsgrundlage für die EigZul ist die geleistete Einlage (vgl. § 17 S. 3 EigZulG).