OFD Chemnitz - Verfügung vom 06.03.1996 (S 0462)
Gem. § 235 Abs. 4 AO sind Zinsen nach § 233a AO, die für denselben Zeitraum festgesetzt wurden, auf die Hinterziehungszinsen anzurechnen. Diese Anrechnung erfolgt im Rahmen der Zinsfestsetzung, nicht erst bei der [...]